Häufige Fragen

Die folgende Liste mit Fragen und Antworten (FAQ) wird ständig aktualisiert und erweitert! 

Im Anschluss an den Vortrag

Nein, außerhalb der universitären Strukturen und Prozesse kann niemand ein Promotionsrecht ausüben. Aber ich kann Ihnen helfen, frei zu promovieren, wie im Vortrag beschrieben.

Das Wort „promovieren“ an sich ist mehrdeutig, denn es wird verwendet,

  • um jemanden zum Doktor zu machen, und damit sind wir auf der Ebene des Promotionsrechts; und
  • wenn jemand sagt, er promoviere, dann ist damit seine eigene Tätigkeit gemeint, nämlich die Arbeit an einer Dissertation.

Jeder kann also „frei promovieren“, wenn er damit die Arbeit an einer Dissertation beschreibt, und das ist natürlich auch außerhalb von Hochschulen und Forschungseinrichtungen möglich.

Die Verleihung des Doktorgrades für eine bereits angefertigte Dissertation ist jedoch nicht ohne die Einreichung und Begutachtung bei solchen Institutionen möglich.

Ja, dazu gibt es in dieser Website bereits ein konkretes Angebot.

In der Navigation unter „Kurse“ finden Sie ein Modulpaket, mit dem Sie Ihre bereits erworbenen Forschungskompetenzen auffrischen und vertiefen können. Die enthaltenen Kurse zum Selbststudium können Sie nutzen, wann immer Sie Zeit und Lust dazu haben.

Begleitend zu den Online-Kursen kann das ebenfalls dort beschriebene Mentoring gebucht werden.

Darüber hinaus sind individuelle Workshops, Crashkurse und Coaching möglich. Auch begleitete Projekte, z. B. eine explorative Literaturstudie oder andere sinnvolle Bausteine auf dem Weg zur Dissertation, können besprochen werden.

Angebote

Beratung erhalten Sie grundsätzlich einmal kostenlos zu Beginn des Kontaktes bei unserem Erstgespräch (online). Individuelle Beratungsstunden können Sie jederzeit zusätzlich zu den Online-Kursen oder auch unabhängig davon buchen.

Eine Betreuung kann vereinbart werden, um Sie bei der inhaltlichen und/oder wissenschaftlichen Vorbereitung Ihrer Dissertation zu unterstützen. Ebenso kann die Betreuung Ihnen helfen, wenn Sie frei und selbständig eine Forschungsarbeit durchführen und diese als Dissertation verfassen möchten, wobei die Ziele zu Beginn vereinbart werden. Bei Bedarf schalte ich Ihnen Lektionen, Kapitel oder Module aus dem Kursbereich zur Unterstützung frei.

Coaching kann vereinbart werden, wenn persönliche Teilziele gefördert werden sollen, die inhaltlich und methodisch nicht in den Rahmen einer vereinbarten Betreuung der Forschungsarbeit fallen.

Mentoring wird in Verbindung mit Online-Kursen angeboten, die auf Selbststudium ausgelegt sind und keine Feedbackmöglichkeiten bieten. Es findet in offenen Terminen mit allen Teilnehmenden statt, die es separat zu ihren Kursen gebucht haben. Der Vorteil ist, dass auch wissenschaftspraktische Fragen aus anderen als den eigenen Kursen besprochen werden können, so dass diese Form des Mentorings eine Wissens- und Horizonterweiterung ermöglichen kann.

Die Selbstlernkurse können dazu beitragen, Ihre Kenntnisse und Erfahrungen im wissenschaftlichen Arbeiten aufzufrischen und zu vertiefen. Sie können sie nach Bedarf nutzen, es gibt keine zeitliche Begrenzung und keine Betreuung. Sie arbeiten selbstgesteuert mit den Kursen, inhaltliche Fragen kann ich aus rechtlichen Gründen nicht beantworten. Es gibt keine Lernkontrolle, keine Prüfung und kein Zertifikat.

Bei Bedarf können Sie einen zusätzlichen Service, Mentoring genannt, buchen. Sie können dann jederzeit an regelmäßig angebotenen Live-Meetings (online) teilnehmen, Ihre Fragen stellen und Antworten erhalten sowie sich mit anderen Teilnehmenden austauschen. Diese Möglichkeit muss aus rechtlichen Gründen gesondert angeboten werden.

Wenn Sie sich gezielt weiterbilden möchten, bereite ich für Sie individuelle Workshops vor, in denen wir live online miteinander arbeiten. Zur Vor- und Nachbereitung solcher Workshops können wiederum Elemente aus den Online-Kursen integriert werden.

Wenn sich hier eine Community abzeichnet, werde ich auch Gruppenworkshops vorbereiten und anbieten, in denen wir live online miteinander arbeiten. Zur Vor- und Nachbereitung solcher Workshops können wiederum Elemente aus den Online-Kursen integriert werden.

Wissenschaftliche Präsentationen dienen dazu, Forschungsergebnisse und -methoden klar, logisch und sachlich darzustellen. Dazu dienen insbesondere Posterpräsentationen. Im Rahmen geeigneter Veranstaltungen und Termine können Sie dies üben, indem Sie Ihren Forschungsstand und Ihren Forschungsweg vor anderen präsentieren und zur Diskussion einladen.

Da bei der Verteidigung einer Dissertation die Qualität der Präsentation und die Fähigkeit zur Diskussion mit den Opponenten eine Rolle spielen, biete ich ein entsprechendes Training an.

Wissenschaftliche Online-Kongresse können Forscher aus verschiedenen Regionen zusammenbringen. Meist werden die Vorträge, Keynotes oder Statements vorab aufgezeichnet und den Teilnehmern an einem bestimmten Tag in einer festgelegten Reihenfolge zur Verfügung gestellt. Diskussionen ergänzen die Vorträge in Form von Chats oder Live-Meetings.

Für viele Forschende ist es wichtig, durch Kongresse weiterführende Impulse zu erhalten und anderen geben zu können. Solche Veranstaltungen dienen auch der Ergänzung des wissenschaftlichen Portfolios.

Falls gewünscht, können wir auch gemeinsam einen wissenschaftlichen Kongress organisieren und durchführen.

Doktorgrade

Im Grunde genommen stehen beide Abschlussgrade qua Niveau gleichauf. Wer in Deutschland einen Dr. erlangt hat, darf ihn jedoch nicht als PhD führen; umgekehrt darf hierzulande aber ein PhD aus dezidierten Ländern als Dr. geführt werden.

Die Bedeutung der beiden Bezeichnungen ist regional unterschiedlich. Pauschal gesagt: international gilt ein PhD als forschungsstärker und ein Dr. als praxisnäher.

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In einer PhD-Dissertation wird wissenschaftliche Forschung nach den Methoden der Induktion und Deduktion betrieben. Ihre Aufgabe ist also entweder die Entwicklung von Theorien oder die Validierung bestehender Theorien.

Eine DBA-Dissertation ist auf den wissenschaftlichen Praxistransfer ausgerichtet, insbesondere durch empirische Forschung. Dabei geht es um die Anwendung wissenschaftlich gewonnener Erkenntnisse in einem praktischen Kontext.

Achtung: DBA-Abschlüsse werden europaweit nur dann als dem Dr./PhD gleichwertig und damit führbar anerkannt, wenn sie von einer Universität in England (UK) verliehen wurden; gleichnamige postgraduale Abschlüsse aus den ehemaligen Ostblockstaaten sind dagegen keine akademischen Doktorgrade und diese Bezeichnungen sind in den Herkunftsländern auch nicht erlaubt. In Deutschland können DBA-Abschlüsse aus England auch als Dr. geführt werden.

Die Eintragung eines Doktorgrads in Ausweise ist nur in Deutschland und nur ohne weitere Zusätze (Fachbereich oder Herkunft) möglich. 

Irrtümlicherweise glauben viele, der Dr. sei damit Namensbestandteil geworden; dies ist jedoch nicht der Fall. Daher wird ab Mai 2024 ein Doktorgrad nicht mehr vor dem Namen eingetragen.

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Herkunftsangaben beziehen sich auf den Namen oder das Land der ausländischen Universität, an der ein akademischer Grad erlangt wird.

Die Herkunftsangabe ist nur in Deutschland verpflichtend. Ausnahmen gelten für definierte, sogenannte privilegierte Herkunftsländer (siehe ZAB der KMK). 

Für die Führung der Doktorgrade in Deutschland gilt:

  • die verleihende Universität muss staatlich anerkannt und zur Verleihung des Grades berechtigt sein, und es muss eine wissenschaftliche Prüfung stattgefunden haben;
  • man kann einen verliehenen PhD oder einen verliehenen DBA nach seinem Namen oder einen verliehenen Dr. vor seinem Namen führen; 
  • die freie Verwendung von PhD und Dr. wechselweise, wie in vielen Ländern üblich, ist hierzulande ausgeschlossen; 
  • man muss bei Drittländern (also außerhalb der EU und einige privilegierten Ländern) die Herkunftsangabe hinzusetzen durch Nennung der verleihenden Universität oder ihres Standortlandes (siehe ZAB der KMK);
  • Eintragung in Ausweisdokumente (Pass, Personalausweis und Führerschein) ist nur für „Dr.“ möglich (siehe Frage „Eintragung in Ausweise?“).

Für die Führung der Doktorgrade in Österreich gilt:

  • die verleihende Universität muss staatlich anerkannt und zur Verleihung des Grades berechtigt sein, und es muss eine wissenschaftliche Prüfung stattgefunden haben;
  • man kann einen verliehenen PhD oder einen verliehenen DBA nach seinem Namen oder einen verliehenen Dr. vor seinem Namen führen; 
  • die freie Verwendung von PhD und Dr. wechselweise, wie in vielen Ländern üblich, ist hier nicht ausgeschlossen; und
  • es ist keine Herkunftsangabe hinzuzufügen. (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung)

    Für die Führung der Doktorgrade in der Schweiz gilt:

    • es gibt keine gesetzlichen Regelungen;
    • man kann einen verliehenen PhD oder einen verliehenen DBA nach seinem Namen oder einen verliehenen Dr. vor seinem Namen führen; 
    • die freie Verwendung von PhD und Dr. wechselweise, wie in vielen Ländern üblich, ist hier nicht ausgeschlossen; und
    • es ist keine Herkunftsangabe hinzuzufügen. (Empfehlungen mangels Regelungen)

    🟡 Termine

    Unsere Termine der nächsten Wochen: